Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98   

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https://dejure.org/1999,5701
OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98 (https://dejure.org/1999,5701)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.03.1999 - 10 UF 722/98 (https://dejure.org/1999,5701)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. März 1999 - 10 UF 722/98 (https://dejure.org/1999,5701)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die ausnahmsweise Herabsetzung des Selbstbehalts wegen geringer Mietkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1164
  • MDR 1999, 1001
  • FamRZ 1999, 1522
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Das Berufungsgericht hat es hier letztlich offen gelassen, ob der Selbstbehalt des Beklagten mit Rücksicht auf die geringe Höhe der ihm entstehenden Wohnkosten herabzusetzen ist (für eine Herabsetzung allerdings in FamRZ 1999, 1522 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    So hat beispielsweise das OLG Dresden entschieden, dass im Mangelfall der Selbstbehalt gekürzt werden könne, wenn der Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners hinter dem im Selbstbehalt ausgewiesenen Mietanteil zurückbleibe (Urteil vom 11. März 1999 - 10 UF 722/98 - NJW-RR 1999, 1164).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2002 - 9 WF 153/02

    Zur Freistellungsabrede hinsichtlich der Unterhaltshöhe in der

    Da die Antragsgegnerin bislang nicht vorgetragen hat, ihr sei bei Abgabe der Erklärung zum einen der Umstand unbekannt gewesen, dass nach gängiger Rechtsprechung die Höhe des Unterhaltsanspruches auch unter Berücksichtigung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB bzw. nach einer eventuell zu Grunde zu legenden fiktiven Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ermittelt wird, zum anderen, dass gegebenenfalls der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners - z.B. bei Zusammenleben mit einem neuen Partner - niedriger bemessen wird (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1164; OLG Jena, OLG-Report 1997, 183; OLG Hamm, FamRZ 2000, 311), sie darüber hinaus bislang auch keine Anfechtung der in der "Ehescheidungsfolgenvereinbarung" vom 10. Juli 1998 enthaltenen Freistellungsabrede erklärt hat, ist ihre Erklärung in der vorstehend dargestellten Weise auszulegen und sie an diese auch gebunden.
  • OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01

    Verwandtenunterhalt - Elternunterhalt

    Zwar kommt eine Herabsetzung der in den Tabellen und Leitlinien zur Bemessung des Unterhalts der Oberlandesgerichtc enthaltenen Selbstbetragsbeträge nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte dann in Betracht, wenn bei besonders engen wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsschuldner nicht einmal in der Lage ist, den niedrigsten Betrag nach der maßgebenden Tabelle zu leisten mit der Folge, dass das Existenzminimum des Unterhaltsgläubigers gefährdet wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1522 f., m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.01.1999 - 15 W 140/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9371
OLG Frankfurt, 18.01.1999 - 15 W 140/98 (https://dejure.org/1999,9371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.1999 - 15 W 140/98 (https://dejure.org/1999,9371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 1999 - 15 W 140/98 (https://dejure.org/1999,9371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1522
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00

    Familienrecht - Elternunterhalt

    Ihm ist es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (ebenso OLG Hamm OLG-Report 2001, 79, 80; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1020; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1522; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 970; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 270; a.A. Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 183, 203; OLG Dresden FamRZ 1999, 1522, 1523 für einen Mangelfall bei gesteigerter Unterhaltspflicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06

    Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht -

    Das OLG Dresden habe mit Urteil vom 11. März 1999 entschieden, dass im Mangelfall der Selbstbehalt gekürzt werden könne, wenn der Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners hinter dem im Selbstbehalt ausgewiesenen Mietanteil zurückbleibe (FamRZ 1999, 1522).

    Ihm sei es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen einsetzen zu können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 6 UF 194/97 - FamRZ 1999, 1020; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Januar 1999 - 15 W 140/98 - FamRZ 1999, 1522 und OLG Hamm, Urteil vom 30. Januar 2001 - 3 UF 263/00 - NJW-RR 2001, 1663).

  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 8 UF 193/05

    Unterhaltshöhe: Selbstbehaltskürzung bei geringerem Wohnbedarf des

    In gleicher Weise haben zahlreiche Oberlandesgerichte entschieden (z.B. OLG Hamm, FamRZ 2001, 693; OLG Hamm (11. FamS) FamRZ 2006, 809; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1020; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1522).

    Demgegenüber hat das OLG Dresden (FamRZ 1999, 1522) im Mangelfall bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine Selbstbehaltskürzung vorgenommen, wenn der Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners hinter dem im Selbstbehalt ausgewiesenen Mietanteil zurückbleibt (ebenso Wendl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 5 Rdn. 183, 203).

  • OLG München, 29.09.2010 - 33 WF 1567/10

    Prozesskostenhilfe in Kindesunterhaltssachen: Mutwilligkeit bei fehlendem

    Ihm sei es deshalb nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen einsetzen zu können (so der BGH im Urteil vom 23.8.2006 - XII ZR 26/04 = NJW 2006, 3561; ebenso OLG Düsseldorf Urteil vom 18. Dezember 1998 - 6 UF 194/97 = FamRZ 1999, 1020; OLG Frankfurt Beschluss vom 18. Januar 1999 - 15 W 140/98 = FamRZ 1999, 1522 und OLG Hamm Urteil vom 30. Januar 2001 - 3 UF 263/00 = NJW-RR 2001, 1663).
  • OLG Hamburg, 13.09.2005 - 10 UF 6/05

    Unterhalt des minderjährigen unverheirateten Kindes: Erwerbsobliegenheiten des

    Es ihm selbst überlassen, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (BGH Urteil vom 25.6.2003, zitiert nach Juris; OLG Hamm OLG-Report 2001, 79, 80; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1020 ; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1522 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 970; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 270; a.A. Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 183, 203; OLG Dresden FamRZ 1999, 1522, 1523 für einen Mangelfall bei gesteigerter Unterhaltspflicht).
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